Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 8

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
14.06.1996 Schweiz
Föderativverband
Frauen
Personen
Samuel Koenig
Bundespersonal
Frauenlöhne
Volltext
Einreihung des weiblichen Bundespersonals. Gleicher Lohn und trotzdem drei Besoldungsklassen tiefer. Die Lohntransparenz wird im öffentlichen Bereich zunehmend trüber, Flexibilisierung und Leistungslohn helfen kräftig mit. Geschlechterspezifische lohndifferenzierende Elemente sind zwar weitgehend ausgeräumt. Bei der Einreihung des Bundespersonals verläuft jedoch der Median bei den Frauen um drei Besoldungsklassen tiefer als bei den Männern. Die Frage der Lohntransparenz sollte sich bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen eigenflieh gar nicht stellen. Bund, Kantone und Gemeinden haben transparent und öffentlich zu handeln. Sie haben zudem das Gleichbehandlungsgebot und das Willkürverbot besonders zu beachten. Der Grundsatz ist weitgehend realisiert, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn bezahlt wird. Hingegen verdeckt eine fehlende Hierarchietransparenz oft vieles. Indes geben für die allgemeine Bundesverwaltung, PTT und SBB die Personalerhebungen Auskunft über Fakten. Wesentlich schlechter als bei der Lohngleichheit ist die Situation bei der Vertretung der Frauen. Beim Bund betrug 1994 der Frauenanteil 21,5 Prozent (PTT 31,8%, SBB 8,0%, allgemeine Bundesverwaltung 18,9%). Mager trotz Verdoppelung. Und noch schlechter ist der Frauenanteil in den mittleren und oberen Lohngruppen. Die berufliche Stellung der Frauen bei Bundesverwaltung, PTT und SBB hat sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert. Die Zahl der Frauen in den obersten Besoldungsklassengruppen verdoppelte sich nahezu zwischen 1991 und 1994, betrug 1994 trotzdem nur (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 14.6.1996.
Föderativverband > Frauenloehne. Bundespersonal. OeD, 1996-06-14.
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17.05.1996 Schweiz
Personen
SBB-Cargo
SEV Schweiz
Samuel Koenig
Privatisierung
SBB-Cargo
Volltext
SEV gegen Cargo-Domizil-Verkauf. Ausgerechnet an die schärfste Konkurrenz. Verkehr beschäftigungswirksame Massnahmen einzuleiten und damit einen Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit zu leisten. Zudem regt er an, bei den öffentlichen Verkehrsunternehmen 1000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen, um dem gesamtschweizerischen Mangel an qualifizierten Ausbildungsplätzen zu begegnen. Das revidierte Eisenbahngesetz ist seit Anfang Jahr in Kraft. Unter anderem wurde die Finanzierung des Regionalverkehrs neu geregelt. Diese soll mit dem im Vernehmlassungsverfahren stehenden „Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen“ bereits wieder geändert werden. Der SEV sagt nein zur Neuregelung, wenn der öffentliche Regional- und Agglomerationsverkehr nicht ausgeklammert wird. Zudem verlangt er eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für den öffentlichen Verkehr auf 3 Prozent. Der Verbandsvorstand des Eisenbahner-Verbandes SEV hat energisch protestiert gegen den Verkauf der Cargo Domizil AG an die schärfste Konkurrenz im Güterverkehr, die Strassencamionneure. Die Mitglieder des zweithöchsten Gremiums des SEV überbrachten der Generaldirektion SBB die Protestresolution gleich selbst. Der SEV hat seit Anfang Mai offiziell einen neuen Namen: „Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband“. Seine kämpferische Haltung hat er jedoch beibehalten. Der praktisch beschlossene Verkauf der Cargo Domizil AG (CDS AG) an eine Gruppe (…). Samuel Koenig.
Öffentlicher Dienst, 17.5.1996.
SEV > Cargo Domizil. Privatisierung. OeD, 1996-05-17.
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08.03.1996 Schweiz
Bundesverwaltung
Föderativverband
Personen
Samuel Koenig
Ämterklassifikation
Frauenlöhne
Volltext
Bei Stellenantritt, Wahl oder Beförderung in der allgemeinen Bundesverwaltung. Lebenserfahrung wird angerechnet. Der schulische und berufliche Rucksack bestimmt neben anderen Faktoren den Lohn. Aber nicht nur. beispielsweise in der allgemeinen Bundesverwaltung: Als neues Kriterium ist bei Stellenantritt, Wahl oder Beförderung auch die Lebenserfahrung zu berücksichtigen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 20. Dezember 1995 nach Verhandlungen mit dem Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, dem auch der VPO D angehört, die „Wahlerfordernisse und Beförderungsbedingungen für Ämter der allgemeinen Bundesverwaltung (Beförderungsvorschriften)“ angepasst. Frauenfreundliches Kriterium. Neu wird beim Einstieg der Stellenanwärterin oder des Stellenanwärters die Lebenserfahrung mit berücksichtigt. Als Lebenserfahrung gelten im besonderen Familien-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit sowie soziale Tätigkeiten. Das neue Kriterium kann sich positiv auf die Besoldung und den Aufstieg auswirken. Beispielsweise bei Wiedereinsteigerinnen, die wegen Kindern die Erwerbstätigkeit unterbrochen hatten. Die Lebenserfahrung ist neu auch bei Wahlen und Beförderungen zu berücksichtigen. Bei Stellenantritt richtet sich der Einstieg in die entsprechende Ämterreihe nach der Einreihung (Besoldungsklasse) von Beamten, die eine vergleichbare Ausbildung, Diensterfahrung und Lebenserfahrung sowie ein vergleichbares Lebensalter haben und die nach den Vorschriften der zutreffenden Ämterreihe befördert wurden. Die zeitliche Betriebs- (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 8.3.1996.
Personen > Koenig Samuel. Loehne. Lebenserfahrung. OeD, 1996-03-08.
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03.02.1995 Schweiz
Bundesverwaltung
Föderativverband
Personen
Samuel Koenig
Bundespersonal
Stellenabbau
Volltext
Abbau von Bundesarbeitsplätzen vor allem zu Lasten der Berggebiete. Die grossen Brocken kommen erst noch. Der Stellenabbau bei Bund, PTT und SBB von 1991 bis 1994 geht vor allem zu Lasten des Berggebietes. Während gesamtschweizerisch ein Minus von 1,2 Prozent zu verzeichnen ist, werden im Berggebiet 5,3 Prozent aller Bundesarbeitsplätze abgebaut. Während von 1985 bis 1989 lediglich acht Regionen einen Verlust hinnehmen mussten, sind es nun 41 von 54. Ohne Gegenmassnahmen wird sich die Bilanz wegen des massiven Abbaus von Bundesarbeitsplätzen in den nächsten Jahren drastisch verschlechtern. Gehalten haben sich bis letztes Jahr die Bundesarbeitsplätze in den grossen mittelländischen Zentren. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Biga veröffentlicht seit 1982 eine Übersicht über die räumliche Verteilung der Bundesarbeitsplätze. Diese liegt nun vor für die Jahre 1991 bis 1994. Sie kann jedoch wegen neuer Grundlagen (Personalerhebung des Eidgenössischen Personalamtes) nicht mehr mit den Auswertungen von 1981, 1984 und 1988 verglichen werden. Bundesrat will Regionalpolitik überdenken. 1994 beschäftigte die Eidgenossenschaft im Inland 144‘499 Personen (Voll- und Teilzeitbeschäftigte). Das sind rund 1700 Personen oder 1,2 Prozent weniger als 1991. Verglichen mit 1993, dem Jahr mit dem höchsten Personenbestand, war der Abbau nahezu doppelt so hoch. Die' Entwicklung verlief jedoch gegenläufig. PTT, SBB und EMD bauten in nur drei Jahren zusammen über 4‘000 Personen ab, die zivilen Departemente verzeichneten noch eine Zunahme. (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 3.2.1995.
Personen > Koenig Samuel. Bundesverwaltung. Stellenabbau. OeD, 1995-02-03.
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03.02.1995 Schweiz
Bundesverwaltung
Föderativverband
Öffentlicher Dienst
Personen
Samuel Koenig
Föderativverband
Stellenabbau
Volltext
Abbau von Bundesarbeitsplätzen vor allem zu Lasten des Berggebietes. Die grossen Brocken kommen erst noch. Der Stellenabbau bei Bund, PTT und SBB von 1991 bis 1994 geht vor allem zu Lasten des Berggebietes. Während gesamtschweizerisch ein Minus von 1,2 Prozent zu verzeichnen ist, werden im Berggebiet 5,3 Prozent aller Bundesarbeitsplätze abgebaut. Während von 1985 bis 1989 lediglich acht Regionen einen Verlust hinnehmen mussten, sind es nun 41 von 54. Ohne Gegenmassnahmen wird sich die Bilanz wegen des massiven Abbaus von Bundesarbeitsplätzen in den nächsten Jahren drastisch verschlechtern. Gehalten haben sich bis letztes Jahr die Bundesarbeitsplätze in den grossen mittelländischen Zentren. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Biga veröffentlicht seit 1982 eine Übersicht über die räumliche Verteilung der Bundesarbeitsplätze. Diese liegt nun vor für die Jahre 1991 bis 1994. Sie kann jedoch wegen neuer Grundlagen (Personalerhebung des Eidgenössischen Personalamtes) nicht mehr mit den Auswertungen von 1981, 1984 und 1988 verglichen werden. Bundesrat will Regionalpolitik überdenken. 1994 beschäftigte die Eidgenossenschaft im Inland 144‘499 Personen (Voll- und TeiIzeitbeschäftigte). (…).
Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 3.2.1995.
Öffentlicher Dienst, Der > Bundesverwaltung. Stellenabbau. OeD. 3.2.1995.
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20.01.1995 Schweiz
Bundesverwaltung
Föderativverband
Personen
Samuel Koenig
Arbeitszeitverkürzung
Bundespersonal
Volltext
Bundesrat stimmt dem Verhandlungsergebnis zu. Arbeitszeitverkürzung für Bundespersonal. Der Bundesrat hat am 21. Dezember 1994 dem zwischen Eidgenössischen Finanzdepartement und Föderativverband erzielten Verhandlungsergebnis zur Arbeitszeitverkürzung zugestimmt. Gleichzeitig hat er den Verzicht auf eine Teuerungszulage für das Jahr 1995 endgültig besiegelt. Die Arbeitszeit des Bundespersonals wird auf 1. Juni (Fahrplanwechsel) formal um 1 Stunde auf 41 Stunden pro Woche (-2,4 Prozent) gesenkt unter Verzicht auf einen Teuerungsausgleich in der Höhe der halben Kosten. Das Bundespersonal arbeitet jedoch weiterhin 42 Stunden pro Woche. Der Ausgleich erfolgt in Ausgleichstagen, das heisst eine Woche zusätzliche zusammenhängende Freizeit pro Jahr (1995 pro rata temporis mit drei beziehungsweise bei 6-Tage-Woche 31/2 Tagen). Bereits seit dem 1. Januar wird der Ruhetagsanspruch um einen Tag (Bundesfeiertag) auf 63 Tage pro Jahr erhöht und ist gleichzeitig gesamtschweizerisch einheitlich. Dieser Anspruch kann grundsätzlich nicht mehr überschritten werden. Übersteigende Feiertage werden an die Ausgleichstage aus der Arbeitszeitverkürzung angerechnet. Dank der Hartnäckigkeit des Föderativverbandes des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe - dem auch der VPOD angehört - zeichnet sich eine Lösung für Härtefalle an Dienstorten mit vielen Feiertagen ab. Föderativverband befriedigt. Der Föderativverband ist befriedigt vom Beschluss des Bundesrates zur Arbeitszeitverkürzung im Bundesdienst. (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 20.1.1995.
Personen > Koenig Samuel. Arbeitszeitverkuerzung. Bundespersonal. OeD, 1995-01-20.
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09.12.1994 Schweiz
Föderativverband
Personen
Samuel Koenig
Beamtengesetz
Lohnverhandlungen
Volltext
Bundespersonal. Anfangsbesoldungen unter Spardruck. Die Anfangsbesoldungen des Bundespersonals sollen um bis zu zwei Besoldungsklassen tiefer angesetzt werden, „wenn es aufgrund des Arbeitsmarktes angezeigt erscheint“. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung Ämterklassifikation beschlossen, gleichzeitig jedoch bestimmt, dass frauendiskriminierende Auswirkungen vermieden werden müssen. Gemäss Beamtengesetz entspricht die Anfangsbesoldung in der Regel dem Mindestbetrag der für das Amt massgebenden Besoldungsklasse.. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie höher sowie bis zum 20. Altersjahr niedriger bemessen werden. Flexibilisierung nach unten. Die Flexibilisierung der Anfangslöhne nach unten kam bereits vor zwei Jahren im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen 1993 zur Sprache. Der Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, dem auch der VPOD angehört, konnte damals das Vorhaben abblocken. Hingegen war nicht zu verhindern, dass mit der zurzeit in parlamentarischer Beratung stehenden. Teilrevision des Beamtengesetzes der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Anfangslöhne und zudem die Besoldungserhöhungen zu regeln. Ausserdem hat das Eidgenössische Finanzdepartement nach Verhandlungen mit dem Föderativverband auf 1. August 1994 neue „Richtlinien über rückwirkende Gehaltsmassnahmen» erlassen. Sie ersetzen die ein Jahr alten „Weisungen über rückwirkende Beförderunge“. Das Eidgenössische Personalamt wollte mit der Sparmassnahme bei den Anfangsbesoldungen nicht zuwarten und unterbreitete (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 9.12.1994.
Personen > Koenig Samuel. Lohnverhandlungen. OeD, 1994-12-09.
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11.11.1994 Schweiz
Arbeitszeit
Föderativverband
Personen
Samuel Koenig
Arbeitszeitverkürzung
Bundespersonal
Volltext
Das Verhandlungsergebnis des Föderativverbandes. Arbeitszeitverkürzung für das Bundespersonal. Zum Problemkreis Arbeitszeitverkürzung und Teuerungsausgleich liegt ein Verhandlungsergebnis vor. Aus Sicht des Bundespersonals stehen auf der positiven Seite eine Woche zusätzliche Freizeit und die Abfederung des Stellenabbaus auf der negativen Seite der nicht gewährte Teuerungsausgleich. Bestandteil ist auch eine neue, einheitliche Ruhetagsregelung. Als nächstes muss der Bundesrat zum Verhandlungsergebnis Stellung nehmen. Der Föderativverband hat es den angeschlossenen Verbänden und seinen Platzunionen unterbreitet. Angesichts des massiven Stellenabbaus vorab bei PTT, SBB und beim Eidg. Militärdepartement diskutierte die Geschäftsleitung des Föderativverbandes des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, dem auch der VPOD angehört, Anfang 1993 eine neue Arbeitszeitpolitik: beschäftigungswirksame Arbeitszeitverkürzung für das Bundespersonal mit teilweiser Anrechnung an die Besoldung. Ein entsprechendes Konzept stiess im Frühjahr 1993 bei den Verbänden auf eine breite Zustimmung. Deshalb konnte die Eingabe des Föderativverbandes aus dem Jahre 1991 an den Gesamtbundesrat zur „Einführung der 40-Stunden-Woche im Bundesdienst“ mit einer neuen Eingabe vom 1. Juli 1993 modifiziert werden: Mit einer hälftigen, sozialverträglich abgestuften Beteiligung sei die Arbeitszeitverkürzung rasch umzusetzen und damit der Stellenabbau abzufedern. (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 11.11.1994.
Föderativverband > Arbeitszeitverkuerzung. Bundespersonal. OeD, 1994-11-11.
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